Martin Schäfer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften in München
- Erstes Juristisches Staatsexamen 1993, Zweites Juristisches Staatsexamen 1995
- Seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des OLG München
- Seit 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ wurde Rechtsanwalt Schäfer aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer München verliehen.
Rechtsanwalt Schäfer ist vor allem tätig in den Bereichen:
Arbeitsrecht, Krankenhausrecht, Forderungseinzug, allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Eines der Kerngebiete der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Wir beraten, helfen und unterstützen Sie kompetent und engagiert. Sie können dabei auf unsere langjährige Erfahrung als Vertreter und Berater von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (u.a. Krankenhäuser) vertrauen.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht unter anderem bei
- Ausspruch und Abwehr von Abmahnung und Kündigung (Kündigungsschutzprozess)
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Überprüfung von Versetzungen, Beförderungen, etc.
- Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis (Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit, Überstunden, Teilzeit, Elternzeit)
- Kurzarbeit
- Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Tele-Arbeit (mobiles Arbeiten und Home-Office)
- Verhandlung und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Regelungen zum Betriebsübergang, § 613 a BGB
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Arbeitnehmerüberlassung
- Kirchliches Arbeitsrecht
- TVöD
Ihr Vorteil im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Schäfer kennt beide Seiten des Arbeitsvertrags. Er versteht die unterschiedlichen Interessenlagen und kann sie bei Verhandlungen berücksichtigen.
Krankenhausrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung von privatrechtlich oder auch öffentlich-rechtlich organisierten Krankenhausträgern.
- Krankenhausfinanzierung
- Krankenhausentgelte
- medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Werbung, Wettbewerb
- Rechtsformänderung, Überlassung
- Krankenhausübernahmen
- Organisation und Struktur
Forderungseinzug für Krankenhäuser
Sie haben offene Forderungen gegen selbstzahlende Patienten aus dem Behandlungsvertrag, aus dem Wahlleistungsvertrag oder aus ambulanter Behandlung?
Das ist ärgerlich!
- Ihnen fehlt die vereinbarte Vergütung für eine gute Leistung, die Sie schon erbracht haben.
- Die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter, die Sie mit dem Forderungseinzug beauftragen, kostet Ihr Geld, das Sie selbst bei Zahlung durch den Schuldner nicht erstattet bekommen.
Das Gegenmittel: Anwaltlicher Forderungseinzug
Ihre Vorteile:
- Rechtsanwalt Schäfer vertritt und berät seit vielen Jahren verschiedene Krankenhäuser
- Er kennt daher die vermeintlichen Einwendungen der Schuldner, und weiß, wie dagegen zu argumentieren ist
- Er denkt über den Forderungseinzug hinaus und erkennt gegebenenfalls auch andere Kostenträger für eine Krankenhausbehandlung.
- Die gesetzlichen Anwaltsgebühren hat der säumige Schuldner als Verzugsschaden zu tragen.
- Geschwindigkeit zählt: Rechtsanwalt Schäfer erwirkt rasch einen vollstreckbaren Titel und betreibt eine etwa notwendige Zwangsvollstreckung schnell, hartnäckig und mit Nachdruck.
Sprechen Sie mit uns. Wir haben die passende Lösung für Sie.
Kosten
Für die Erstberatung eines Verbrauchers entstehen maximal Kosten in Höhe von € 190,- zzgl. MwSt.
Im Falle einer weiteren Beauftragung mit einer Tätigkeit, die mit der Erstberatung zusammenhängt, wird die Erstberatungsgebühr im vollen Umfang angerechnet.
Im Übrigen rechnen wir i.d.R. (streitwertabhängig) nach der anwaltlichen Gebührenordnung RVG ab. Je nach Auftrag bieten wir auch eine Abrechnung nach dem zeitlichen Aufwand oder im Rahmen eines Beratungsvertrags an. Sprechen Sie mit uns.