Martin Schäfer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Schäfer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Werdegang

Rechtsanwalt Schäfer ist vor allem tätig in den Bereichen:
Arbeitsrecht, Krankenhausrecht, Forderungseinzug, allgemeines Zivilrecht

Arbeitsrecht

Eines der Kerngebiete der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Wir beraten, helfen und unterstützen Sie kompetent und engagiert. Sie können dabei auf unsere langjährige Erfahrung als Vertreter und Berater von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (u.a. Krankenhäuser) vertrauen.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht unter anderem bei

Ihr Vorteil im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Schäfer kennt beide Seiten des Arbeitsvertrags. Er versteht die unterschiedlichen Interessenlagen und kann sie bei Verhandlungen berücksichtigen.

Krankenhausrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung von privatrechtlich oder auch öffentlich-rechtlich organisierten Krankenhausträgern.

Forderungseinzug für Krankenhäuser

Sie haben offene Forderungen gegen selbstzahlende Patienten aus dem Behandlungsvertrag, aus dem Wahlleistungsvertrag oder aus ambulanter Behandlung?

Das ist ärgerlich!

Das Gegenmittel: Anwaltlicher Forderungseinzug

Ihre Vorteile:

Sprechen Sie mit uns. Wir haben die passende Lösung für Sie.

Kosten

Für die Erstberatung eines Verbrauchers entstehen maximal Kosten in Höhe von € 190,- zzgl. MwSt.
Im Falle einer weiteren Beauftragung mit einer Tätigkeit, die mit der Erstberatung zusammenhängt, wird die Erstberatungsgebühr im vollen Umfang angerechnet.

Im Übrigen rechnen wir i.d.R. (streitwertabhängig) nach der anwaltlichen Gebührenordnung RVG ab. Je nach Auftrag bieten wir auch eine Abrechnung nach dem zeitlichen Aufwand oder im Rahmen eines Beratungsvertrags an. Sprechen Sie mit uns.